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Vergütungsverordnung

Rund 88.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater erbringen in Deutschland hochwertige Beratungsleistungen. Die hohe Qualität der Leistungen wird durch eine anspruchsvolle, bundeseinheitliche staatliche Prüfung erreicht, die jeder Steuerberater abgelegen muss.

Unsere Vergütung setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Dabei sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.

In ihrem Aufbau lehnt sich die StBVV an die Bundesgebührenverordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) an. Zweck der Vergütungsverordnung ist, sowohl im Interesse unserer Auftraggeber als auch in unserem Interesse angemessene Gebühren festzusetzen und durch Schaffung klarer Verhältnisse Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden.

Beispiele und weitere Informationen über unsere Gebührenabrechnungen erhalten Sie von der Bundessteuerberaterkammer.

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